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Schadenminderung durch schnelles Handeln

Bei Sturm- und Elementarschäden kommt es auf eine schnelle Einschaltung des Sachverständigen an, um durch eine gezielte Schadenminderung die unnötige Ausbreitung eines ersatzpflichtigen Sturm- und Elementarschadenereignisses zu verhinern. Der kurzfristige Einsatz des Sachverständigen führt ebenso dazu, dass unnötige oder nicht erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen durch den Versicherungsnehmer vermieden werden.

Durch die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes mit entsprechenden Schadenminderungs- und Sofortmaßnahmen können meist erhebliche Wiederherstellungskosten eingespart werden. Durch die genaue Begutachtung des Sachverständigen können oftmals unberechtigte Forderungen abgewiesen werden.

Des Weiteren werden vor Ort nicht selten Baumängel und Bauschäden festgestellt, die einen nicht ordnungsgemässen Zustand vor Schadeneintritt belegen, die evtl. eine Leistungsfreiheit des Versicheres mit sich bringen kann.

Bei Sturmschadenereignissen ist es oft wichtig eine entsprechende Schutzvorkehrung zu treffen, um weiteren Schaden (durch eventuell herabfallende Dachteile) zu verhindern. Zum Beispiel durch Absperrung der unter den Traufbereichen befindlichen Flächen, etc.

Bei Elementarschäden ist es wichtig eine kurzfristige Schadenminderung in Form einer Trocknung einzuleiten (z.B. bei Überschwemmungsschäden), um geringe Sanierungskosten durch Folgeschäden zu erhalten.